Herzlich willkommen bei der Ausgleichskasse Coop

Wir sind Ihre Anlaufstelle für alle Fragen im Bereich der staatlichen Vorsorge (1. Säule) und der kantonalen Familienzulagen. Auf unserer Webseite finden Sie Informationen zu unseren Dienstleistungen und verschiedene Online-Services.

Was wir für Sie tun

Unsere Dienstleistungen und unsere Beratung stellen wir den Mitgliedern der Vereinigung der Coop-Unternehmen und ihren Mitarbeitenden sowie unseren Leistungsbezügern zu den folgenden Themen zur Verfügung:

  • Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
  • Invalidenversicherung (IV)
  • Erwerbsausfall- und Mutterschaftsentschädigungen (EO/MSE)
  • Familienzulagen

Unter der Rubrik Über uns finden Sie unsere Anschrift und Telefonnummer, um telefonisch, schriftlich oder persönlich mit uns in Kontakt zu treten. Oder, Sie verwenden ganz einfach unser Kontaktformular.
Für eine persönliche Besprechung ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbaren Sie bitte vorgängig einen Termin.

Ausgleichskasse Coop

Formulare und weiterführende Informationen

Der Versicherte kann einen Auszug über sämtliche bei den Ausgleichskassen für ihn geführten, individuellen Konten verlangen. Versicherte im Ausland richten ihr Gesuch an die Schweizerische Ausgleichskasse in Genf. Der Kontoauszug wird unentgeltlich abgegeben.

Kontoauszüge werden nur auf schriftliches Verlangen (auch per Email) abgegeben und ausschliesslich dem Versicherten oder einem bevollmächtigten Vertreter zugestellt. Ist die Vollmacht unvollständig, wird der Auszug an die Adresse der versicherten Person gesandt.

Der Kontoauszug zeigt die von den Arbeitgebern deklarierten und bei den Ausgleichskassen verbuchten Einkommen. Im laufenden Jahr erzielte Einkommen sind noch nicht eingetragen. Fehlen Einkommen der vergangenen Jahre auf dem Auszug, bitten wir Sie, dies zu melden. Für die Abklärung benötigen wir aussagekräftige Unterlagen zum Arbeitsverhältnis (z.B. Arbeitszeugnis, Arbeitsvertrag, Lohnabrechnung etc.).

Unter «Bestellung Kontoauszug» finden Sie ausserdem ein informatives Video zum Kontoauszug

Die Familienzulagen sollen die Kosten, die den Eltern durch den Unterhalt ihrer Kinder entstehen, teilweise ausgleichen. Sie umfassen Kinder- und Ausbildungszulagen sowie die von einigen Kantonen eingeführten Geburts- und Adoptionszulagen. 

Seit dem 01.01.2009 ist das neue Gesetz über die Familienzulagen (FamZg) in Kraft und gibt einen nationalen Rahmen vor, nach dem die Kantone ihre Gesetzgebung auszurichten haben. Die Höhe der Zulagen richtet sich nach den kantonalen Vorschriften, in denen die zulagenberechtigten Arbeitnehmenden arbeiten.  

Erklärvideo

Organisation

Die Familienzulagen werden in der Regel vom Arbeitgeber mit dem Lohn ausbezahlt. Die Anmeldung der Zulagen sowie Anfragen dazu sind deshalb an den Arbeitgeber zu richten.Die Familienausgleichskasse Coop prüft nach erfolgter Anmeldung den Anspruch auf Familienzulagen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer erhalten jeweils einen Zulagenentscheid zugestellt.

Übersicht kant. Familienzulagen

Anmeldung Familienzulagen (beim Arbeitgeber einzureichen)

Berechnungstool Familienzulagen

Was gibt es Neues?

Hier informieren wir Sie über aktuelle Themen, Änderungen und alles Wissenswerte.

Bleiben Sie informiert – wir halten Sie auf dem Laufenden.

Symbolbild für Neuigkeiten

Wer wir sind und wo Sie und finden.

Mehrere Hände übereinander gestapelt als Symbol für Teamwork und Gemeinschaft

Schicken Sie und Ihr Anliegen bequem via Kontaktformular

Symbolbild für Kontaktformular

Hinweis: Unsere Website hat nur Informationscharakter. Im Einzelfall sind ausschliesslich die gesetzlichen Bestimmungen massgebend.